Sondereigentum in besten Händen

Von der Technischen Verwaltung bis zur Mieterbetreuung

Mietsonderverwaltung

Eigentümern von Sondereigentum wie einzelnen Wohnungen, Büros, Praxen oder gewerblichen Räumen innerhalb größerer Objekte bieten wir unsere Erfahrungen und Kompetenzen im Rahmen der Mietsonderverwaltung an.

Je nach Bedarf erbringen wir für Sie gern folgende Leistungen:

Technische Verwaltung

  • Abschluss von Werksverträgen zur laufenden Instandhaltung des Objektes,
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen,
  • Bestellung von Schlüsseln,
  • Planung, Beratung und Durchführung von Baumaßnahmen unter Hinzuziehung von Fachleuten sowie anschließende Abnahme und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen,
  • Abnahme des Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.

Buchhaltung

  • Stammdatenerfassung und -pflege,
  • Einrichtung objekt- und eigentümerbezogener Konten,
  • Objekt- und eigentümerbezogene Aufbewahrung der Kontoauszüge, Rechnungs- und sonstiger Buchhaltungsunterlagen,
  • Monatliche Abrechnung als Einnahmen-/Ausgabenrechnung,
  • Erstellen einer Jahreszusammenfassung,
  • Abrechnung aller mit dem Objekt in Verbindung stehender Geschäftsvorfälle (z.B. Hausmeisterkasse, Waschautomaten usw.),
  • Prüfung der eingehenden Rechnungen,
  • Bezahlung der Rechnungen zum Termin,
  • Überweisung aller Abgaben, Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt,
  • Überweisung von Überschüssen an den Eigentümer,
  • Information an den Eigentümer bei mangelnder Kontodeckung,
  • Verwaltung von Kautionen, Kautionsabrechnungen erstellen,
  • Kontoführungsgebühren.

Mieterbetreuung

  • Suche und Auswahl von Mietern,
  • Wohnungsabnahme von ausziehenden Mietern und Erstellung eines Abnahmeprotokolls (ohne gesonderte Kostenrechnung für 1-/2-Zimmer-Wohnungen),
  • Wohnungsübergabe an den neuen Mieter und Erstellung eines Übergabeprotokolls,
  • Übernahme und Anlage der Kaution,
  • Einziehung von Mieten, Nebenkosten und sonstigen Zahlungen sowie Mahnwesen,
  • Abrechnung gegenüber dem Mieter,
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen,
  • Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung und des vertragsmäßigen Gebrauches der Mietfläche,
  • Abschluss von sonstigen Vereinbarungen mit dem Mieter,
  • Entgegennahme und Aussprechen von Kündigungen,
  • Abwickeln des gesamten mündlichen und schriftlichen Geschäftsverkehrs mit dem Mieter,
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung aller Ansprüche des Vermieters und ggf. Beauftragung eines Rechtsanwaltes,
  • Vorbereiten und Durchführen von gerichtlichen Mahnverfahren,
  • Erwirken eines gerichtlichen Mahnbescheides,
  • Vertretung des Eigentümers vor Gericht,
  • Trauhänderische Anlage von vereinnahmten Kautionen.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an.