Goettinger Hausverwaltung
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Göttinger Hausverwaltung

Datenerfassung zur Zensus Gebäude- und Wohnungszählung

Ihre Hausverwaltung informiert

Aktuelle Informationen zum Zensus 2011

Wenn Sie die Meldung für den Zensus 2011 nicht selbst vornehmen wollen, übernehmen wir gern die Meldung für Sie.

In diesem Fall müssen Sie im Fragebogen lediglich die nur Ihnen bekannten wohnungsbezogenen Daten (insbesondere Mieternamen) ausfüllen und unterschrieben uns zusenden. Wir ergänzen die fehlenden objektbezogenen Angaben und stellen dann den Fragebogen der erhebenden Stelle zu. Sie erhalten eine Fotokopie dieser Meldung.

Für diese Dienstleistung erheben wir einen Kostenbeitrag in Höhe von 25,00 Euro je Wohnung. Bitte füllen Sie die beiliegende Einzugsermächtigung aus und senden Sie uns diese zurück.

Für den Zeitraum vom 11.April 2011 bis 20.Mai 2011 steht Ihnen die

Hotlinenummer 0551 5042968-222

für Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das die Hotline Ihnen nur Auskünfte zu den Objektdaten und keine Beratung zum Zensus oder Ausfüllhinweise für das Formblatt geben kann.

Themen, die interessieren

Begründet der mit dem Zensus verbundene Aufwand einen Anspruch des Verwalters auf eine Sondervergütung?

Soweit die Fragen das Sondereigentum betreffen (insbesondere §6 Abs. 2 Ziff. 2, Abs. 3 ZensG 2011), können die Wohnungseigentümer selbst entscheiden, ob Sie das Ausfüllen des Fragebogens persönlich übernehmen oder dem Verwalter übertragen wollen.

Übernimmt der Verwalter diese Aufgabe, steht es dem jeweiligen Sondereigentümer frei, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verwalter abzuschließen. Die Höhe der Vergütung ist frei verhandelbar. Sie sollte jedoch den Rahmen einer Pauschale in Höhe von höchsten 30 bis 50 € (inklusive Mehrwertsteuer) auf keinen Fall überschreiten.

(Quelle: Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.)

 

Was geschieht, wenn ich die Auskunft verweigere?

Wer seine Mitwirkung verweigert, riskiert die Verhängung eines Bußgeldes. Das kann teuer werden:   § 23 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetztes droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro an.


Wer zahlt meinen Zeit- und Kostenaufwand?

Die Formulierung des § 24 Zensusgesetz ist hier eindeutig: „Die Kosten der Datenüber-mittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.“

Weitere Informationen über den Zensus2011 finden Sie unter: www.zensus2011.de